Ministerrat beschließt Stellungnahme zur EEG-Reform

  • Mittwoch, 12 März 2014 09:50
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Ministerrat beschließt Stellungnahme zur EEG-Reform (c) Wikimedia Commons/Jan.boedeker

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 11. März 2014 folgende Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf beschlossen:

I. Verlässliche und bezahlbare Stromversorgung – Folgenabschätzung notwendig

Der Ministerrat ist der festen Überzeugung, dass die bereits auf den Weg gebrachte Energiewende zu einem nachhaltigen Erfolg für Wirtschaft, Klima und Gesellschaft führen wird. Er betont, dass es auf diesem Weg kein Zurück zur Kernenergie geben wird.

a. Dabei ist für den Wirtschaftsstandort Bayern eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar. Wegen steigender Strompreise und Zweifeln an der Versorgungssicherheit unterbleiben Investitionen der Unternehmen in ihre deutschen Produktionsstandorte. Neue Produktionskapazitäten werden vielmehr zunehmend im Ausland aufgebaut. Das ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen Arbeitsplätze alarmierend. Deshalb müssen im ersten Halbjahr klare Weichenstellungen und neue Prioritäten zum Gelingen der Energiewende gestellt werden.

b. Der Ministerrat ist dabei der festen Überzeugung, dass die grundlegende EEG-Reform in engem Zusammenhang mit den anderen energiepolitischen Herausforderungen auf Bundesebene steht. Er erwartet daher von der Bundesregierung die Einbettung der EEG-Reform in eine umfassende wirtschafts- und energiepolitische Gesamtstrategie. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien muss mit dem gesamtem Versorgungssystem koordiniert werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu erhalten.

c. Er fordert die Bundesregierung daher auf, rechtzeitig vor einer abschließenden Entscheidung zum EEG im Bundeskabinett eine belastbare Folgenabschätzung für die vorgeschlagenen Weichenstellungen in Bezug auf die Strompreise und die Strommengen vorzulegen. Dabei muss auch streng zwischen dem Entwicklungspfad bei volatiler Wind- und Sonnenenergie einerseits sowie bei gesicherter Leistung aus konventioneller Energie und Biomasse andererseits unterschieden werden.

d. Der Ministerrat anerkennt die Anstrengungen der Bundesregierung, in Verhandlungen mit der EU-Kommission im laufenden Beihilfeverfahren die Industrieermäßigungen von der EEG-Umlage („Besondere Ausgleichsregelung“) zu erhalten. Er ist der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine Beihilfe handelt. Die Klage gegen die Kommission wird deshalb unterstützt. Ein eventueller Kompromiss darf nicht zur Herausnahme kompletter Branchen aus der Besonderen Ausgleichsregelung führen. Die von den Unternehmen zu zahlende Mindestumlage darf nur maßvoll angehoben werden.

e. Der Ministerrat ist der Auffassung, dass die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis nicht weiter steigen dürfen. Die Grenze der Belastbarkeit von Bürgern und Betrieben ist erreicht. Auch die Verlässlichkeit über die weitere Entwicklung der Strompreise ist für die Investitionsentscheidungen der Wirtschaft unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ministerrat dafür aus, eine feste Deckelung der EEG-Umlage mit der Folge vorzusehen, dass bei Erreichen des Deckels keine Förderung von Neuanlagen nach dem jetzigen Fördersystem mehr stattfindet. Der Deckel ermöglicht einen bedarfsgerechten Ausbau, beherrscht aber die Kostenentwicklung. Die bis zum Erreichen des Deckels noch anfallenden Steigerungen der EEG-Umlage sind durch die Einnahmen aus der Stromsteuer zu kompensieren.

II. Grundlegende EEG-Reform

Das EEG als Markteinführungsinstrument war bislang entscheidender Motor für den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien in der deutschen Stromversorgung. Der große Erfolg des EEG macht es jetzt erforderlich, die Ziele Kostendämpfung und Markt- und Systemintegration in den Vordergrund zu stellen. Der Ministerrat unterstützt daher die Absicht der Bundesregierung, das System der Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland grundlegend zu reformieren. Er begrüßt die rasche Vorlage eines Referentenentwurfs für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

a. Er unterstützt insbesondere den ab 2017 vorgesehenen Wechsel vom planwirtschaftlichen System gesetzlicher Einspeisevergütungen zu einem wettbewerblichen Auktionsmodell, in dem die Förderhöhe durch Ausschreibungen ermittelt wird. Ein früherer Beginn wäre allerdings begrüßenswert.

b. Im Hinblick auf die nun durch den Referentenentwurf teilweise konkretisierten Rahmenbedingungen fordert der Ministerrat die Bundesregierung auf u.a. folgende Punkte umfassend zu korrigieren:

• Mit Inkrafttreten der Reform sollen alle Betreiber von neuen EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 kW und größer verpflichtet sein, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Dies ist zumutbar und beschleunigt die Marktintegration.

• Die Entschädigung von Neuanlagenbetreibern bei netzbedingter Abregelung ist ersatzlos zu streichen, um Kosten zu dämpfen und einen Anreiz für netzverträgliche Standortwahl und Investitionen in Speicher zu schaffen

• Gerade die Bioenergie sollte als flexible, speicherbare und damit zur Stabilisierung des Energiesystems beitragende erneuerbare Energie künftig eine wichtigere Rolle spielen. Deshalb muss insbesondere die Flexibilitätsprämie erhalten werden. Der Umbau von bestehenden in bedarfsgesteuerte Anlagen darf nicht durch die Absenkung der Vergütungssätze verhindert werden, wenn die gleiche Strommenge pro Jahr unter Einsatz der bisherigen Substratmenge flexibel erzeugt wird.

• Der Zubau neuer Biomasseanlagen soll überwiegend auf Reststoffverwertung beschränkt werden. Dadurch wird der Ausbau schon durch die Verfügbarkeit von Reststoffen limitiert. Deshalb ist ein Ausbaukorridor verzichtbar. Der Erhalt der Einsatzstoffvergütungsklassen soll den Einsatz von Energiepflanzen weiter ermöglichen, auch um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten.

• Für Biogas- und Holzvergasungsanlagen, die bis zum 1.8.2014 am Netz sind, muss vollumfänglicher Bestandsschutz bestehen. Die Vergütungssätze für Holzvergasung müssen auch in Zukunft unverändert bleiben.

• Die Einbeziehung der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlage ist nicht akzeptabel, soweit mit ihr Zusatzbelastungen der Wirtschaft verbunden sind. Abgelehnt werden insbesondere die in der Anlage zu den „Eckpunkten zur EEG-Novelle“ vom 22. Januar 2014 enthaltenen Vorschläge, Bestandsanlagen zu belasten und neue KWK-Anlagen mit 70 Prozent in die EEG-Umlagepflicht einzubeziehen.

c. Vor dem Hintergrund des Ziels, die maximale Unterstützung der Bevölkerung für die Energiewende zu gewinnen, begrüßt der Ministerrat auch die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung einer Länderöffnungsklausel für Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in das Baugesetzbuch durch die Bundesregierung. Der Ministerrat weist jedoch darauf hin, dass der aktuelle Entwurf an der von Bayern verfolgten Intention, die landesgesetzlichen Gestaltungsspielräume zu erhöhen, vorbeigeht, und fordert die Bundesregierung daher auf, die bereits eingebrachten Änderungsvorschläge auch zügig umzusetzen.

III. Versorgungssicherheit

Der Ministerrat ist der Auffassung, dass über eine Zustimmung zu der geplanten EEG-Reform erst entschieden werden kann, wenn die Einzelheiten der EEG-Novelle und belastbare Prognosen über ihre Auswirkungen vor allem in Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Süddeutschland vorliegen.

a. Der Ministerrat ist in Sorge, dass mit der Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015, spätestens jedoch mit der Abschaltung des Kernkraftwerks Gundremmingen B Ende 2017 keine ausreichenden Erzeugungskapazitäten in Süddeutschland mehr zur Verfügung stehen werden, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Er fordert die Bundesregierung daher auf, kurzfristig den Weg für die Ausschreibung von Reservekraftwerken in Süddeutschland frei zu machen, um die Stromversorgung auch nach der Abschaltung der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld Ende 2015 und Gundremmingen B Ende 2017 zu sichern.

b. Er fordert die Bundesregierung zudem auf, bis zum Sommer 2014 eine Grundsatzentscheidung für die Einführung neuer Strommarktregeln zu treffen, die die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung gesondert honorieren („Kapazitätsmechanismen“) und damit Investitionen in flexible, effiziente Gaskraftwerke ermöglichen. Der Ministerrat ist dabei der Auffassung, dass eine Abdeckung der Residuallast durch Gaskraftwerke wegen des im Vergleich zu Kohlekraftwerken geringeren CO2-Ausstoßes, der höheren Flexibilität und der perspektivischen Möglichkeit, aus Sonnen- und Windenergie umgewandeltes Gas einzusetzen, vorzugswürdig ist.

IV. Klimafreundliche Energieversorgung

Der Ministerrat bekräftigt seine Auffassung, dass erst, nachdem Klarheit über die neuen energiepolitischen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen herrscht, auch über den weiteren Ausbau der Stromleitungen bzw. über notwendige Anpassungen der bisherigen Netzplanungen entschieden werden kann. Die Proteste gegen den Netzausbau lassen sich nur durch eine glaubwürdige und vollständig transparente Abwägung der Entscheidungsalternativen beantworten. Auch ist es der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn die Energiewende hieße, die CO2-freie Kernenergie am Ende durch klimabelastenden Kohlestrom zu ersetzen. Der Erfolg bemisst sich nicht nur am Ausstieg aus der Kernenergie sondern auch am Erreichen der Klimaziele. Wir lehnen den Import von Kohle- und Atomstrom ab.

Der Ministerrat ist der Überzeugung, dass mit der Umsetzung dieser energiepolitischen Weichenstellungen die Potenziale der dezentralen Energieerzeugung und -bereitstellung genutzt und der Weg zu einem CO2-armen Stromversorgungssystem erfolgreich beschritten werden kann.

Der Ministerrat bittet die Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, diese Positionen der Bundesregierung im Rahmen der Stellungnahme zum Referentenentwurf zu übermitteln.

 

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

 

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