Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber
Zum ersten Mal in der neuen Legislaturperiode konnte der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete im Bayerischen Landtag, Thomas Huber, wieder eine Besuchergruppe an seinem Münchner Arbeits-platz im Maximilianeum empfangen. 50 Personen aus Pliening, des Seniorenbeirats Hohenlinden und aus Forstinning folgten Hubers Einladung und verbrachten einen informativen Nachmittag im Herzen der Bayerischen Landespolitik.
 
Thomas Huber, der als sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion fungiert und stv. Aus-schussvorsitzender für Arbeit, Soziales, Familie und Jugend ist, gab den Besuchern einen Einblick in seine vielfältigen Aufgabenbereiche und erklärte anschaulich, wie die Gesetzgebung in Bayern funktioniert.
 
In der anschließenden Diskussion wurde u.a. über die Zukunft der Kinderbetreuung debattiert. Die steigenden Betreuungsbedarfe der Eltern, die sich in den letzten knapp 20 Jahren von 5 auf 7,5 Stunden täglich erhöht haben, verdeutlichen die enormen Herausforderungen in diesem Bereich. Auch die Spaltung der Gesellschaft und die überbordende Bürokratie in Deutschland sowie das Gesundheitssystem waren Themen des Austauschs. Huber stellte auch sein Konzept zur Einführung eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres vor. 
 
Die mehr als einstündige Diskussion wurde von einem abwechslungsreichen Programm begleitet. Die Besucher konnten nicht nur den neuen Besucherbereich und einen Film über die Arbeitsweise des Landtags sehen, sondern auch eine Landtagsdebatte hautnah von der Besuchertribüne aus verfolgen. Zum Abschluss lud Thomas Huber seine Gäste in die Landtagsgaststätte zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
 
Die Teilnehmer der Besuchergruppe zeigten sich beeindruckt von der Offenheit und dem Engage-ment ihres Stimmkreisabgeordneten sowie von der Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der bayerischen Politik zu werfen. Huber: „Solche Besuche fördern nicht nur das Verständnis für politi-sche Prozesse, sondern stärken auch die Bindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihren gewählten Vertretern und machen Demokratie hautnah erlebbar“.
 
Der Besuch im Bayerischen Landtag war somit nicht nur für die Besuchergruppe, sondern auch für Thomas Huber selbst wieder eine bereichernde Erfahrung und ein wichtiger Beitrag zur politischen Bildung und dem Dialog auf Augenhöhe.
 
 
 
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Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt. Das Quick-Freeze-Verfahren soll es Ermittlern ermöglichen, bestimmte Verkehrsdaten von Verdächtigen bei Telekommunikationsanbietern vorübergehend einzufrieren, also speichern zu lassen - wenn wegen einer erheblichen Straftat wie zum Beispiel Raub, Mord oder sexuellem Kindesmissbrauch ermittelt wird.

Nach Ansicht der CSU-Fraktion reicht das nicht aus. Denn mangels einer Speicherpflicht werden die Daten bei Telekommunikationsanbietern im Regelfall bereits gelöscht sein, bevor die Ermittlungsbehörden überhaupt von einem Tatverdacht Kenntnis erlangen und einen Antrag auf einfrieren stellen können.

Die rechtspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion Petra Guttenberger äußert sich wie folgt:
„Datenschutz geht der Berliner Ampel weiterhin vor Opferschutz. Trauriges Beispiel ist hier die Quick-Freeze-Regelung. Diese ist völlig unzureichend als Ermittlungswerkzeug für die Sicherheitsbehörden. Daten, die mangels Speicherpflicht in den meisten Fällen gar nicht mehr vorhanden sind, können gar nicht „eingefroren“ werden. Die Einführung der Speicherpflicht von IP-Adressen wäre der  erste richtige Schritt bei der Verbrechensbekämpfung. Denn: Bei der IP-Adressen-Speicherung sind Persönlichkeits- und Bewegungsprofile ausgeschlossen. Damit ist der Eingriff in Grundrechte  wesentlich geringer, als bei der Telefondatenspeicherung, aber für die Verbrechensbekämpfung ähnlich effektiv. Einmal mehr geht es der Ampel offensichtlich nur darum, nach außen den Eindruck zu erwecken, man handele, während man letztendlich wieder einmal nichts für die Opfer tut.“

Dazu der familienpolitische Sprecher der CSU-Fraktion Thomas Huber:
„Vor mehr als einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof schon klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Die Ampel bremst die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder auf der Strecke bleibt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht.“
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