Neues Förderprogramm kann Mobilfunkversorgung verbessern

  • Donnerstag, 13 Dezember 2018 12:19
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Thomas Huber: „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen." Thomas Huber: „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen." (C) Thomas Huber MdL Büro

„Unsere Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Darauf hat jetzt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber hingewiesen. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt, über das Huber die Bürgermeister im Landkreis Ebersberg bereits im September informiert hat. Es wurde noch von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner auf den Weg gebracht und ist das erste Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland.

Kommunen können hohe Zuschüsse beantragen

Mit dem Programm will der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen“, sagte Thomas Huber und ergänzte: „Sogar die Landtags-Grünen gestehen mittlerweile ein, dass für eine flächendeckende Versorgung mehr Funkmasten nötig sind.“

Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. „Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit. Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen: Unterstützen, nicht vorschreiben, nicht zwingen“, so der Landtagsabgeordnete Huber.

Die Kommunen können wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber und sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Der Freistaat unterstützt die Kommunen mit Musterausschreibungen und Musterverträgen. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.

Interessierte Kommunen können sich an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden, das der zentrale Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms ist.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.

„Mit dem Programm verbessern wir die konkrete Lebenssituation der Menschen, optimieren die Standortbedingungen für unsere Betriebe im Landkreis und machen unsere Gemeinden wieder ein Stück zukunftsfähiger. Das ist gute Politik für den Freistaat“, so Thomas Huber und bietet interessierten Kommunen an, sich bei Interesse jederzeit an ihn wenden zu können.

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