Huber ist neuer stv. Arbeitskreis-Vorsitzender „Soziales“

  • Freitag, 27 April 2018 10:14
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Zur Wahl gratuliert Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (im Bild links), dem Ebersberger Landtagsabgeordneten Thomas Huber. Zur Wahl gratuliert Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (im Bild links), dem Ebersberger Landtagsabgeordneten Thomas Huber. (c) CSU-Fraktion Landtag

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber wurde von der CSU-Landtagsfraktion zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises für Sozialpolitik gewählt. „Ich freue mich, dass ich diese Aufgabe für meine Fraktion übernehmen darf“, so Huber. Als stv. Vorsitzender des CSU-Arbeitskreises „Arbeit und Soziales, Familie, Jugend und Integration“ will er die bisherige erfolgreiche Arbeit der Fraktion fortsetzen, brennende soziale Themen aber noch stärker in den Vordergrund rücken.

Mehr „Sozial-Investitionen“ und neues „Familiengeld“ 

„Obwohl es Bayern so gut geht wie nie zuvor in seiner Geschichte und der Freistaat so viel wie noch nie in unsere Heimat investiert, besteht bei bestimmten Personengruppen Handlungsbedarf. Ich denke hier insbesondere an die Bekämpfung des Armutsrisikos im Alter, die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Großstädten, die Unterstützung von in sozialen Berufen Tätigen, Alleinerziehende oder junge Familien. Hier brauchen wir noch stärker am Bedarf orientierte Lösungen, an deren Erarbeitung ich mich  auch und insbesondere in der neuen Funktion intensiv beteiligen werde“, so Thomas Huber. 

Derzeit plant die CSU gemeinsam mit der Staatsregierung die Einführung des neuen ‚Familiengelds‘, mit dem Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter sein wird. Das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld sollen gebündelt und zu einem Bayerischen Familiengeld weiterentwickelt werden. Mit dem Familiengeld erhalten Familien für das zweite und dritte Lebensjahr für jedes Kind monatlich 250, insgesamt 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind gibt es für jedes Kind monatlich 300, insgesamt 7.200 Euro. Huber: „Das ist schon eine ordentliche Hausnummer, mit der wir die Wahlfreiheit der Eltern weiter stärken wollen.“

Aktuell stehen die Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt mit 2018 mit einem Volumen über rund 1 Milliarde Euro an. Der Abgeordnete will sich in allen Gremien dafür einsetzen, dass für die sozial schwächeren Bürgerinnen und Bürger im Freistaat noch mehr investiert wird.


 

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