Staatsregierung fördert Ausbau der Kinderbetreuung im Landkreis

  • Freitag, 15 Dezember 2017 10:56
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Staatsregierung fördert Ausbau der Kinderbetreuung im Landkreis (c) S. Hofschaeger_pixelio.de
Die Gemeinde Vaterstetten und der Markt Kirchseeon erhalten für den Ausbau der Kinderbetreuung Fördermittel in beträchtlicher Höhe. Die Fördermittel speisen sich aus dem 4. Sonderinvestionsprogramm SIP des Bundes und aus dem kommunalen Finanzausgleich FAG des Freistaates. Insgesamt fließen 1,5 Millionen Euro nach Vaterstetten und rund 2,18 Millionen Euro nach Kirchseeon. „Der Freistaat Bayern wird seiner Verantwortung beim Ausbau der Kinderbetreuung mit dieser kräftigen Investition in hervorragender Weise gerecht“, sagte der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber, der vor einiger Zeit die Bürgermeister im Landkreis angeschrieben hat und über diese Fördermöglichkeit informiert hat.

Der Markt Kirchseeon erhält aus dem 4. SIP 792.000 Euro für den Neubau einer Kindertageseinrichtung in der Münchner Straße mit 111 Betreuungsplätzen sowie weitere 1.390.000 Euro aus dem FAG für weitere Baumaßnahmen im Bereich Kinderbetreuung. An die Gemeinde Vaterstetten fließen aus dem 4. SIP 453.000 Euro für den Umbau der Brennerei Baldham Dorf zu einer Kindertageseinrichtung und 177.000 Euro für den Umbau in Eberweg für einen Kindergarten sowie 870.000 Euro aus dem FAG für weitere Baumaßnahmen an den Kindertageseinrichtungen. Mittel aus dem SIP werden nach Baufortschritt ausbezahlt, die FAG-Mittel werden über die nächsten Jahre gestreckt.

4. Sonderinvestitionsprogramm SIP

„Beim Ausbau von Betreuungsplätzen hat der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die dafür zuständigen Kommunen durch kontinuierlich steigende freiwillige Leistungen finanziell unterstützt. Ich begrüße das sehr, denn gerade bei uns im stark wachsenden Landkreis Ebersberg ist diese finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung“, so Huber. Mit dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stellt der Bund Bayern Mittel in Höhe von 178 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Der Freistaat Bayern wird die Mittel den Kommunen - wie bei den vorangegangenen Investitionsprogrammen - in voller Höhe den Kommunen zur Verfügung stellen. Zusätzlich gewährt Bayern die regulären FAG-Mittel. Mit den Bundesmitteln kann eine wesentliche Verstärkung der Förderung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 35 % der zuweisungsfähigen Ausgaben erreicht werden. Eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft wird also mit insgesamt 85 Prozent gefördert.



 
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