„Soll der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden?“

  • Donnerstag, 19 Dezember 2019 14:50
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„Soll der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden?“ (c) Thomas Huber MdL

Frage der Woche der Bayerischen Staatszeitung: „Soll der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden?“
vom 20. Dezember 2019 - BAYERISCHE STAATSZEITUNG NR. 51/52

Thomas Huber MBA, MdL, Stv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags:

Nein. Der allgemeine Mindestlohn ist eine wichtige Errungenschaft. Er trägt in Deutschland im Sinne einer Lohnuntergrenze zur Absicherung sozialer Arbeitsbedingungen bei und steigt ab 2020 auf 9,35 €. Aber die Höhe des Mindestlohns wird aus gutem Grund nicht durch den Ge-setzgeber bestimmt, sondern durch eine unabhängige Mindestlohnkommission:
Zum einen arbeiten in der Mindestlohnkommission Arbeitgeber und Gewerkschaften – die Sozialpartner – mit Vertretern der Wissenschaft zusammen. Vorbei an den Sozialpartner gesetzlich einen Mindestlohn von 12 Euro festzulegen, würde die verfassungsrechtlich verbürgte Tarifautonomie der Sozialpartner massiv verletzen. Die Lohnfindung ist ihre ureigene Aufgabe. Ich bin dafür, die Sozialpartner zu stärken anstatt in ihre Rechte einzugreifen. Denn es sind gerade die Sozialpartner, die in den meisten Branchen für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und für eine faire Bezahlung sorgen.

Zum anderen maßt sich der Gesetzgeber aus gutem Grund nicht an, die Höhe des Mindestlohns festzusetzen. Die Mindestlohnkommission nutzt ihre praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und prüft in einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission vor allem auch an der Tarifentwicklung. Ich habe Vertrauen in die Sozialpartner, dass sie gute, ausgewogene Ergebnisse erzielen. Die Politik kann es nicht besser wissen! Ein Mindestlohn von 12 Euro würde zum Beispiel sofort in Konflikt mit den unteren Entgeltstufen in vielen Tarifverträgen geraten und das Abstandsgebot zu den Tariflöhnen verletzen. Daher lehnen auch Gewerkschaften einen solchen Eingriff des Gesetzgebers klar ab!

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