Kolping-Bildungswerk: Huber neuer Aufsichtsratsvorsitzender

  • Donnerstag, 04 Juli 2019 11:56
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Bild v.l.n.r. Axel Möller (Vorstandsvors.), Manuel Hörmeyer (stellv. Bundesvorsitzender), Dr. Thomas Goppel, Ulrich Vollmer (Bundessekretär), Msgr. Christoph Huber (Landespräses) Bild v.l.n.r. Axel Möller (Vorstandsvors.), Manuel Hörmeyer (stellv. Bundesvorsitzender), Dr. Thomas Goppel, Ulrich Vollmer (Bundessekretär), Msgr. Christoph Huber (Landespräses) Bildquelle: Simon Vornberger / Kolping München

Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber wurde von der Mitgliederversammlung des Kolping-Bildungswerks Bayern einstimmig zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Thomas Huber ist bereits seit 2015 Mitglied im Aufsichtsrat und folgt damit seinem Landtagskollegen Dr. Thomas Goppel, der das Amt seit 1994 ausfüllte, nun in den Vorsitz. Huber, der der Mitgliederversammlung aufgrund seines Krankenhaus-Aufenthalts nicht beiwohnen konnte und seine Annahme der Wahl bereits vorab erklärte, wandte sich nach dem Votum per Video-Botschaft an die Mitglieder und bedankte sich für das Vertrauen:  „Ich freue mich bereits darauf, mit Ihnen gemeinsam für Kolping und im Sinne Aldoph Kolpings zu arbeiten. Wir wollen bei Kolping auch in Zukunft den Menschen, die zu uns kommen, Chancen bieten, ihnen Bildung ermöglichen und Werte vermitteln“.

Auch Michael Kroll, Vorstandsmitglied des Kolping-Bildungswerks, zeigte sich über die Wahl erfreut: „Wir freuen uns auf die noch intensivere Zusammenarbeit mit Thomas Huber und wünschen ihm die beste Genesung“.
 
Dr. Goppel wurde auf Vorschlag von Huber einstimmig auf den dadurch freien Posten im Aufsichtsrat als „einfaches" Mitglied gewählt. Die anschließende Jubiläumsfeier war eine gelungene Verbindung der Feier des 50-jährigen Jubiläums des Kolping-Bildungswerks Bayern und der Würdigung der Verdienste von Dr. Goppel.
 
Der Aufsichtsrat des Kolping-Bildungswerk Bayern e.V. besteht aus dem oder der Vorsitzenden und weiterer sechs Mitglieder. Diese werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel zweimal jährlich. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Bestellung, Beratung und Überwachung des Vorstands, Berufung der Mitglieder des Beirats, die Genehmigung des Haushalts, Festlegung und Beauftragung der Wirtschaftsprüfung sowie die Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung.

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