Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern

  • Donnerstag, 11 April 2019 15:57
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Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern (c) pixabay

„Es kann nicht sein, dass eine Krankenschwester, die etwas kostengünstiger in einer von der Kreisklink vermieteten Wohnung lebt, dafür vom Finanzamt teuer zur Kasse gebeten wird“, sagt Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, zum sogenannten geldwerten Vorteil. Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben. Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für die steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung ein.

Faire Vermietung fördern – Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern (geldwerter Vorteil)

Gerade in Hinblick auf unser geplantes Personalhaus der Kreisklinik Ebersberg mit über 100 Wohnungen für unser Pflegepersonal birgt das Thema auch eine große Relevanz für Ebersberg. „Ich bin sehr froh über das Bauprojekt unserer Kreisklinik, gerade mit Blick auf den überhitzten Wohnungsmarkt auch bei uns im Landkreis. Mietspiegel und Steuerrecht dürfen vernünftige Preise für das Personal nicht verhindern“, betont Huber. „Für den Arbeitgeber, in unserem Fall die Kreisklinik Ebersberg, verursacht die verbilligte Wohnraumüberlassung derzeit zudem einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da sie die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils ermitteln und überwachen muss.“ Mit einer Nichtaufgriffsgrenze soll das Unterschreiten der üblichen Miete künftig nicht sofort zur Versteuerung führen. Die Vorteile aus der günstigen Miete würden somit vollständig den Mietern verbleiben. „Zudem wäre es sinnvoll und unbürokratisch, jenseits dieser Grenze entstehende geldwerte Vorteile pauschal durch den Arbeitgeber versteuern zu können“, erklärt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete.

Damit soll auch vermieden werden, dass Vermieter, die aus sozialen Motiven heraus die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben, steuerlich benachteiligt werden. Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der ortsüblichen Miete, kann der Vermieter seine Werbungskosten bisher nur noch anteilig steuerlich geltend machen. „Diese Grenze soll auf 50 Prozent der ortsüblichen Miete sinken. Darüber bliebe der volle Abzug von Werbungskosten möglich – ein Anreiz für faire Mieten“, so Huber. Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern, die günstige Mietverhältnisse fördert, ist bereits auf den Weg gebracht.

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