Lösung für Kreisverkehr in Markt Schwaben gefunden

  • Dienstag, 07 März 2017 14:55
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Lösung für Kreisverkehr in Markt Schwaben gefunden (c) Björn Wylezich

„Ich habe aus dem Bayerischen Innenministerium die tolle Nachricht erhalten, dass nach jahrelangen Planungen jetzt eine Lösung für die Finanzierung des Baus des Kreisverkehrs in Markt Schwaben gefunden werden konnte“, so der sichtlich erfreute Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber.

Baubeginn noch in diesem Jahr möglich

Innen-Staatssekretär Gerhard Eck, der auf Bitten von Huber tätig wurde, hat dem Abgeordneten heute mitgeteilt, dass jetzt dafür eine Finanzierung in Regelbaulast mit Kostenteilung nach Kreuzungsrecht vorgesehen ist. „Durch diesen Kompromiss sind die Weichen dafür gestellt, dass der Bau des Kreisverkehrs entweder durch das Staatliche Bauamt in 2018 erfolgt oder sogar noch in 2017 erfolgen kann, falls Markt Schwaben weiterhin die Planung und Bauabwicklung übernimmt sowie den Kostenanteil des Staatlichen Bauamtes vorfinanziert“, gibt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber bekannt.

Huber betont, dass Markt Schwaben bei diesem Finanzierungsmodell von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von ca. 750.000 Euro etwa 340.000 Euro selbst zu tragen habe: „Der Eigenanteil liegt damit nur ca. 45.000 Euro höher als bei Anwendung des ursprünglich angedachten Sonderbaulastmodells mit einem angenommenen Fördersatz von 70 %.“

Huber: „Dem Bau des Kreisverkehrs steht nichts mehr im Weg“

Der Stimmkreisabgeordnete erläutert, dass Markt Schwaben bereits seit 2013 eine Verbesserung der verkehrlichen Situation an der Staatsstraße 2332 plane. Hierzu sollte die Einmündung der Poinger Straße in die Geltinger Straße als Kreisverkehr umgestaltet werden. Finanziert sollte der Umbau u.a. mit Fördermitteln aus dem Sonderprogramm nach Art. 13f FAG in Kommunaler Sonderbaulast werden. Allerdings, so Huber, sei dieses Programm in kürzester Zeit bereits ausgeschöpft gewesen, so dass vom Freistaat Bayern keine Förderzusage mehr erteilt werden konnte: „Das dadurch entstandene Finanzierungsproblem kann durch die jetzt vom Innenministerium erfolgte Zusage einer Regelfinanzierung gelöst werden. Das heißt: Dem Bau des Kreisverkehrs steht nichts mehr im Weg“.

Freistaat Bayern trägt knapp zwei Drittel der Kosten

Ausgehend vom derzeitigen Planungsstand habe die Marktgemeinde demnach etwa 37 % der Aufwendungen zu tragen, 63 % werden vom Freistaat Bayern übernommen, sagt Thomas Huber: „Der genaue Kostenteilungsschlüssel ist noch zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Marktgemeinde auf der Basis einer noch im Detail abzustimmenden Ausführungsplanung festzulegen.“

Laut Berechnung des damaligen Ingenieurbüros aus dem Jahr 2015 werden für das Projekt folgende Kosten (brutto) veranschlagt:

Grunderwerb:                                                                                               52.099,50 €
Herstellungskosten Straßenbau:                                                          454.778,37 €
Ausstattung:                                                                                                 36.833,71 €
Wasserleitungsverlegung:                                                                      107.838,40 €
Straßenbeleuchtung:                                                                                  11.900,00 €
Baunebenkosten (Planung, Vermessung, Baugrundgutachten):      87.762,50 €

Sämtliche Aufwendungen für die Verlegung der gemeindlichen Wasserleitung einschließlich der anteiligen Baunebenkosten seien auf Grund der Folgepflicht, die mit der gestatteten Nutzung der Staatsstraße 2332 einhergehe, von Markt Schwaben zu tragen, so die Information aus dem Ministerium. Dies treffe ebenso auf die geplante Straßenbeleuchtung zu, bei der es sich um eine Gemeindeaufgabe handle. Beide Maßnahmen wären jedoch auch im Rahmen der ursprünglich angedachten Sonderbaulastförderung nicht förderfähig gewesen, so der Abgeordnete und ergänzt: „Somit ergeben sich in diesen beiden Punkten durch die Überführung der Maßnahme in die Regelbaulast keine Nachteile für die Marktgemeinde“.

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