Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach die Krankenkassen im kommenden Jahr eine Sonderzuweisung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erhalten sollen. Damit sollen auch die Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern getragen werden. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber kritisierte diese Pläne.
„Den Vorschlag der Bundesregierung halte ich für wenig überzeugend. Er behandelt Symptome, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Wir brauchen stattdessen eine tragfähige und nachhaltige Lösung. Es ist daher unverzichtbar, dass der Bund Zuweisungen bereitstellt, die sich an den realen Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern bemessen. Sonst kommt es auch in Zukunft immer wieder zu finanziellen Engpässen“, erklärte Huber.
Dass nur die gesetzlich Krankenversicherten diese Mehrkosten schultern sollen, kann Huber nicht akzeptieren: „Die Liquiditätsreserve wird alleine aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten gebildet. Die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen ist aber bestimmt keine ausschließliche Aufgabe der gesetzlich Versicherten.“
Stattdessen handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch als solche finanziert werden müsse. „Für mich ist schlicht nicht einzusehen, warum die Mitglieder der privaten Krankenversicherung sich nicht an diesen Kosten beteiligen sollten“, so Huber weiter.