Huber setzt sich für Entlastungen beim Rundfunkbeitrag ein

  • Dienstag, 22 April 2014 13:07
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Huber setzt sich für Entlastungen beim Rundfunkbeitrag ein © Tom Bayer - Fotolia.com

Auf Initiative von MdL Thomas Huber spricht sich der Bayerische Landtag für zusätzliche Entlastungen beim Rundfunkbeitrag aus. Nachdem sich die Ministerpräsidentenkonferenz bereits für eine Senkung des Beitrags um 48 Cent für alle Beitragszahler ausgesprochen hatte, fordert der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete nun verbleibende finanzielle Spielräume für weitere zielgerichtete Entlastungen einzusetzen.

„Wir wollen die aus den Beitragsmehreinnahmen verbleibenden Überschüsse in einem zweiten Schritt gezielt zur Aufhebung unangemessener Mehrbelastungen im Vergleich zum alten Modell nutzen“, so Thomas Huber. Nach seiner Auffassung soll die Entlastung vor allem mittelständischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen in Aussicht gestellt werden.

Der Vorstoß des Ebersberger Landtagsabgeordneten sieht vor, dass Mehrbelastungen bei Menschen mit Behinderungen oder in besonderen sozialen Härtefällen künftig entfallen. Weiterhin sollen im nicht privaten Bereich gemeinnützige Organisationen möglichst beitragsfrei gestellt werden. „Wir wollen, dass Schulen, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderten- und Seniorenwohnheime und Vereine kom-plett vom Beitrag befreit werden. Wer sich für die Belange seiner Mitmenschen einsetzt und für die Allgemeinheit handelt, sollte nicht belastet werden“, so Thomas Huber. Auch im Bereich des Mittelstandes gibt es zahlreiche Klagen. „Betriebe mit vielen Filialen oder Kraft-fahrzeugen sind durch das neue Beitragsmodell teilweise von erheblichen Mehrbelastungen betroffen. Hier gilt es vorhandene Ungerechtigkeiten nachhaltig zu beheben“, ergänzt der Stimmkreisabgeordnete. Nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags, müsste diese Forderung nun in die Verhandlung der Länder über Änderungen bei den Anknüpfungstatbeständen eingebracht werden.

Der Landtagsabgeordnete zeigt sich überzeugt, dass die verbliebenen Spielräume beim Rundfunkbeitrag intelligent ausgenutzt werden könnten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hatte bereits eine generelle Senkung des Rundfunkbeitrags um 73 Cent angeregt. Nachdem sich die Ministerpräsidenten der Länder zunächst auf eine allgemeine Senkung des Beitrags auf 48 Cent verständigt hatten, biete der vorhandene Beitrag genügend Möglichkeiten für Nachbesserungen. Ungerechtigkeiten für Mittelständler sowie im sozialen Bereich könnten damit problemlos behoben werden.

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