Aktuelles von Thomas Huber - Thomas Huber

„Schnelles Internet auf Handy und Tablet ist für die Bürger und auch die Unternehmen in unserer Region enorm wichtig. Um weiße Flecken auf unserer Landkreiskarte zu schließen, müssen wir uns gemeinsam anstrengen“, so der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU). „In gemeinsamer Verantwortung für unseren Landkreis würde ich mich daher freuen, wenn sich unsere Kommunen am Ausbau des schnellen LTE-Standards beteiligen würden.“

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat bereits Eckpunkte für eine Offensive zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung vorgestellt: Kernstück soll ein Förderprogramm für Kommunen zur Schließung von Mobilfunklücken in Gebieten ohne Sprachmobilfunk sein. Für dieses Förderprogramm stehen im Masterplan BAYERN DIGITAL II nun 80 Millionen Euro bereit. „Der Staat übernimmt vor Ort sagenhafte 80 Prozent der Kosten“, erklärt Huber und ergänzt: „Aus meiner Sicht sollte jede Kommune ernsthaft prüfen, sich zu engagieren. Schließlich erhält sie durch flächendeckendes mobiles Internet einen großen Vorteil für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Wegen der zu erwartenden Mieteinnahmen für die Sendemasten wird es im Endeffekt keine nennenswerte finanzielle Belastung für die Kommunen geben.“

Landtagsabgeordneter Thomas Huber betont dabei, dass das gesamte Modell auf Freiwilligkeit beruht: „Es wird niemand gezwungen, am Förderprogramm teilzunehmen. Da niemand besser weiß, wie die betroffenen Gemeinden und Städte optimal zu versorgen sind, als die Kommunen selbst, würde es sich aber anbieten, die Förderung des Freistaates in Anspruch zu nehmen.“ Die Mobilfunkbetreiber haben versichert, bei der Standortsuche und bei der technischen Beratung jeder Gemeinde behilflich zu sein.

Das Förderprogramm muss noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die CSU-Landtagsfraktion hat dazu in der Plenarsitzung am Donnerstag erfolgreich einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag eingebracht, der auch die Zustimmung der SPD gefunden hat. Mehr als Zweidrittel des Landtags appellieren also an die Gemeinden, dieses Programm gut anzunehmen.

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, aktuell informiere ich Sie über die Entwicklungen zum Thema "Straßenausbaubeiträge", die auch bei uns im Landkreis vielerorts unterschiedliche Reaktionen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in unseren Kommunalverwaltungen hervorgerufen haben.
 
Bei der laufenden Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Banz haben wir uns dieses Themas sehr intensiv angenommen, um eine Lösung auf den Weg zu bringen, die im Sinne aller Beteiligten und Betroffenen ist.
 
Um was geht es und warum ist das Thema so komplex?
 
Die CSU-Landtagsfraktion strebt eine nachhaltige Befriedung der mittlerweile hoch emotionalen Diskussion um die Erhebung von Eigentümerbeiträgen beim Ausbau von kommunalen Straßen an. Es geht dabei um den Ausgleich der Interessen der Städte und Gemeinden bzgl. der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen an deren städtischen bzw. gemeindlichen Straßennetzen einerseits und den Interessen der an diesen Straßen anliegenden Eigentümer andererseits durch zu leistende finanzielle Beiträge nicht überfordert zu werden. Ausgangspunkt dabei ist, dass die Straßenbaulast für Ortsstraßen bei den Gemeinden und Städten liegt und diesen das verfassungsrechtliche Recht zusteht, ihren eigenen Finanzbedarf durch Abgaben zu decken.
 
Die Rechtslage ist in Bayern seit 1974 im Wesentlichen unverändert: Gem. Art. 5 Abs. 1 KAG „sollen“ die Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Beiträge von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erheben. Unmittelbare Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen ist nicht das Landesgesetz, sondern die jeweils von den Städten und Gemeinden zu erlassende Straßenausbaubeitragssatzung. Der eigentlich bestehende Handlungsspielraum der Städte und Gemeinden wurde durch die Rechtsprechung der vergangenen Jahre erheblich eingeschränkt. Während die landesgesetzliche Rechtslage von jeher für alle Städte und Gemeinden identisch war, hat sich der konkrete Vollzug unterschiedlich entwickelt. Im bayerischen Durchschnitt haben 72,6 % der Kommunen Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen, in Unterfranken waren es 97,1 %, in Niederbayern hingegen nur 39,1 %. Tatsächlich erhoben wurden von den Eigentümern bayernweit 62,3 Mio. Euro im Jahr 2014 und 65,5 Mio. Euro im Jahr 2013.
 
Der unterschiedliche Vollzug hat den Landtag bei einer Reform des Art. 5 KAG im Jahr 2016 einstimmig dazu bewogen, die Rechtslage nicht grundlegend zu ändern, sondern die bestehende sog. „Soll-Vorschrift“ unverändert beizubehalten. Ergänzt wurde das KAG lediglich um die alternative Möglichkeit, sog. „wiederkehrende Beiträge“ zu erheben, und um diverse Regelungen, um die beitragsfähigen Maßnahmen auf den tatsächlich erforderlichen Aufwand zu beschränken.
 
Die mit den Änderungen des KAG im Jahr 2016 angestrebte Befriedung des Themas ist jedoch nicht eingetreten. Dies ist auch vor Abschluss der vom Landtag ebenfalls einstimmig beschlossenen Evaluierung der Gesetzesänderungen zum April 2018 schon abzusehen. Insbesondere ist abzusehen, dass mit Korrekturen im Detail eine nachhaltige Lösung nicht zu erreichen ist. Insbesondere haben neuere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen (insbesondere die sog. Hohenbrunn-Entscheidung) dazu beigetragen, dass die vom Landtag 2016 angestrebte Flexibilität nicht erreicht werden kann, da die sog. Soll-Vorschrift faktisch zu einer Muss-Vorschrift geworden ist, die vom Landtag nicht gewollt war.
 
Die sehr grundsätzlichen Zielkonflikte bei dieser Thematik liegen also auf der Hand und können nur durch eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.
 
Aus diesem Grund werden wir die Finanzierung des Ausbaus und der Sanierung kommunaler Straßen, für die bislang Straßenausbaubeiträge zu erheben sind, neu ausrichten und streben dabei einen Systemwechsel an. Im Blick haben wir dabei einerseits die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, andererseits die Städte und Gemeinden, die wir auch nicht im Stich lassen möchten, aber auch die Allgemeinheit insgesamt.
 
Für die CSU-Landtagsfraktion gilt dabei,
  • dass keine neuen Steuern zur Finanzierung der kommunalen Straßen geschaffen werden,
  • dass die Städte und Gemeinden politisch und wirtschaftlich nicht im Stich gelassen werden und 
  • dass die Eigentümer entlastet werden sollen.
 
Deshalb haben wir folgenden Beschluss gefasst:
 
1. Die CSU-Landtagsfraktion schafft die Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich ab.
2. Einzelheiten wie Übergangsregelungen oder die finanzielle Unterstützung der Kommunen werden wir in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten!
 
Damit entlasten wir die Bürger und lassen gleichzeitig die Kommunen nicht im Stich!
 
Ihr Thomas Huber
 
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„Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2018 machen erneut einen mächtigen Sprung nach oben“, gibt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) bekannt. „Im kommenden Jahr fließen 28,2 Mio. Euro in unsere Region.“ Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten davon zusammen 9,5 Mio. Euro (Vorjahr 6,8 Mio. Euro), der Landkreis 18,6 Mio. Euro (Vorjahr 15,8 Mio. Euro). Damit sind die Schlüsselzuweisungen für 2018 wie bereits in den Jahren zuvor erneut gestiegen. Im Vorjahr betrugen die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis insgesamt 22,6 Millionen Euro.

Thomas Huber: „Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen ist eine außerordentlich positive Nachricht für unsere Bürger im Landkreis Ebersberg. Der Freistaat Bayern steht als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen und ermöglicht über die Schlüsselzuweisungen wichtige Projekte vor Ort.“ Der Abgeordnete machte – wie auch in der Haushaltsrede kurz vor Weihnachten im Kreistag - deutlich, dass dieser erfreuliche Anstieg auch deswegen möglich war, weil der Freistaat Bayern seinen Anteil von 155 Millionen Euro an den zusätzlichen Umsatzsteuer-Länderanteilen von bundesweit 1 Milliarde Euro in voller Höhe an seine Kommunen weiterleitet.

Die Schlüsselzuweisungen sind die Kernleistung im kommunalen Finanzausgleich. Im Vergleich zum Vorjahr steigen sie um gut 300 Millionen Euro bzw. 9 % auf rund 3,67 Milliarden Euro. Die kreisfreien Städte erhalten 2018 über 816 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden über 1,53 Milliarden Euro und die Landkreise 1,32 Milliarden Euro. Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs für 2018 auf über 9,5 Milliarden Euro. Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten. „Der kommunale Finanzausgleich 2018 trägt mit Schlüsselzuweisungen auf Rekordniveau mehr denn je zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern bei und setzt zudem starke Impulse für kommunale Zukunftsinvestitionen“, so Huber, der auch Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion ist. 

Auf Kritik der Abgeordneten der Oppositionsfraktionen reagierte Thomas Huber gelassen: „Es ist immer das Gleiche: Der Freistaat erhöht die Unterstützung deutlich und die Opposition fordert gebetsmühlenartig noch mehr Geld, ohne sich Gedanken über die Finanzierung zu machen. SPD/FW/Grüne können ohne Verantwortung für dieses Land leicht unrealistische Forderungen aufstellen. Wir haben das tatsächlich Machbare im Blick und achten seit Jahren auf eine solide Finanzpolitik, die uns den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Zukunft bewahrt. Ich bin daher sehr dankbar für die erneut gestiegene Unterstützung des Freistaates“, so Huber, der auch finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion im Kreistag ist und den Blick auf die Kommunen hat.

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„Sie haben einen Vorschlag für Bayerns Zukunft? Gestalten Sie Bayern mit! Es kommt auf Ihre Meinung, Ihre Erfahrungen und Ideen an“ so der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber in einem Aufruf zum Bürgerdialog, der aktuell läuft. Derzeit können alle Bayern im Rahmen des Bürgergutachtens 2030. BAYERN, DEINE ZUKUNFT ihre Vorschläge und Meinungen zur Politik in Bayern zum Ausdruck bringen. Thomas Huber betrachtet dies als starkes Instrument der Bürgerbeteiligung im Sinne einer direkt gelebten Demokratie. „Die Initiative der Staatsregierung zeigt, wie ernst es ihr mit der Einbindung der Bürger in politische Gestaltungsprozesse ist. Ich weiß aus vielen Gesprächen und Kontakten mit unseren Landkreisbürgerinnen und -bürgern, dass sie hierzu einen wertvollen Beitrag leisten können und auch wollen“, so der Abgeordnete Huber, der allen Interessierten dafür unterstützend als Ansprechpartner zur Seite steht und ergänzt: „Es gilt das Motto ‚Mund auf, Meinung raus‘“.

Die Beteiligung ist bis zum 4. Februar unter www.2030-deine-zukunft.bayern für alle Bayern geöffnet. Zudem können alle Vorschläge kommentiert und weiterentwickelt werden.

Nach Vollendung der Bürgerbeteiligung prüft und entscheidet die Bayerische Staatsregierung, welche Handlungsempfehlungen sie noch in der laufenden Amtsperiode anstoßen und in aktive Politik umsetzen kann. Die Resultate des Bürgergutachtens fließen zudem in die Fortentwicklung der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie ein. Die Bürgergutachterinnen und Bürgergutachter erhalten zum Abschluss des Verfahrens eine Stellungnahme der Staatsregierung, welche Gestaltungsaufgaben umgesetzt werden. Darüber hinaus wird den Mitgliedern des Bayerischen Landtags, den Ministerien sowie Verbänden, Kirchen und Universitäten in Bayern und allen am Prozess beteiligten Kommunen je ein gedrucktes Exemplar des Bürgergutachtens zugesandt. Somit wirken die Ideen und Handlungsempfehlungen der „Bürgergutachter“ als wichtige Wegweiser für die Zukunft über das Jubiläumsjahr hinaus, so Huber.

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100 Jahre nach der Gründung des Freistaats setzt sich fast jeder Zweite in Bayern ehrenamtlich für das Zusammenleben und unsere Gesellschaft ein – an ganz unterschiedlichen Stellen und in den verschiedensten Formen. Um die Vielfalt dieses großartigen bürgerschaftlichen Engagements zu würdigen, vergibt der Bayerische Landtag jährlich seinen Bürgerpreis. Dieses Jahr steht der Preis unter dem Leitthema: „Bayern leben Europa“. Dies teilt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) mit und appelliert an die Ehrenamtlichen aus dem Landkreis, sich zu bewerben.

Europa befindet sich in einer Umbruchsphase. Seit einigen Jahren beherrschen allzu oft Probleme, Konflikte und Auflösungserscheinungen die Debatten, wenn es um die Europäische Union, aber auch Europa ganz grundsätzlich geht. Gleichzeitig setzen sich auch in Bayern gerade vor diesem Hintergrund zunehmend Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ebersberg dafür ein, auf die enormen Vorzüge und herausragenden Errungenschaften des geeinten Kontinents aufmerksam zu machen: Sei es in Initiativen für die europäische Verständigung, in historischen Projekten, in grenzüberschreitenden Umweltprojekten, durch Partnerschaften oder Austauschprojekte und in vielen anderen Bereichen mehr.

Die Jury unter Vorsitz von Landtagspräsidentin Barbara Stamm ruft entsprechende ehrenamtliche Projekte und Bündnisse dazu auf, sich bis zum 9. März 2018 um den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags 2018 zu bewerben. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert, wobei das Preisgeld auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden kann. Die Preisträger werden im Rahmen einer feierlichen Verleihung im Maximilianeum am 28. Juni 2018 ausgezeichnet.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Andrea Ulrich, Bayerischer Landtag, Tel. 089/4126-2438, Fax. 089/4126-1438 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Das Bürgerbüro von Thomas Huber ist gerne behilflich.

Flyer Bürgerpreis 2018

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Am 11. Januar fand eine Ortseinsicht statt, bei der ein Pilotprojekt für eine Ampelschaltung mit individueller Grünphasenverlängerung geprüft wurde. Der Teilnehmerkreis umfasste neben dem Ebersberger Stimmkreisabgeordneten Thomas Huber die zuständige Abteilungsleiterin bei der Regierung von Oberbayern, Bürgermeister Walter Brilmayer, den Seniorenbeauftragten der Stadt Ebersberg Thomas John sowie weitere Vertreter von Stadt, Landkreis, Polizei und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim. Bayernweit gibt es noch keine vergleichbare Ampelschaltung und daher ist eine umfassende rechtliche Prüfung und Bewertung des beabsichtigten Pilotprojekts nötig. Der Termin kam auf Initiative des Abgeordneten Huber zustande, der sich für die Idee des Seniorenbeauftragten John bereits seit April 2015 einsetzt. Das Vorhaben wurde von Anfang an von Bürgermeister Brilmayer unterstützt.

Neben der Begutachtung und einer Bestandsaufnahme der verkehrlichen Situation der Ampelanlage am Marienplatz und hinter dem Rathaus in der Eberhard-Str. erfolgte anschließend ein längerer Austausch am Runden Tisch im Rathaus. Dort wurden die Fakten diskutiert, mögliche Lösungen und deren Auswirkungen auf den Verkehr besprochen und gegeneinander abgewogen. Das gemeinsame Fazit aller Anwesenden war, dass die Durchführung eines Modellprojekts zur individuellen Grünphasenverlängerung mittels eines speziellen und auf einen engen Personenkreis beschränkten Tasters positiv zu bewerten sei. Dieses Ergebnis im Blick habend, wird die Regierung von Oberbayern nun eine entsprechende Empfehlung an das zuständige Innenministerium aussprechen. Huber kündigte an, unverzüglich Gespräche mit Innenminister Herrmann und Sozialministerin Müller zu führen, um so zu einer raschen Realisierung des Projekts beizutragen. Über den weiteren Verlauf wird der Abgeordnete Huber informieren und steht unterdessen für Anfragen zur Verfügung.
 


 

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Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird im Januar zum Start in das letzte Parlamentsjahr dieser Legislaturperiode wieder ihre traditionelle Arbeitstagung abhalten. Von Dienstag, dem 16. Januar, bis Donnerstag, dem 18. Januar 2018, trifft sich die Gesamtfraktion in Kloster Banz. Vorab tagt von Montag, dem 15. Januar, auf Dienstag, dem 16. Januar 2018, der Fraktionsvorstand.

Leitgedanke unserer Arbeitstagung ist die Antwort auf die Frage, was die Bürgerinnen und Bürger ganz vorrangig als wichtig erachten, um mit einem guten Gefühl in die Zukunft blicken zu können. Oder anders formuliert: Was müssen wir anpacken, damit die Menschen sich auch künftig wohl fühlen in ihrer Heimat. Deshalb das Motto unserer Arbeitstagung: „Bayern. Heimat. Zukunft“.

Zu diesen Fragen gehören für uns: Sichere Arbeitsplätze, innere und äußere Sicherheit, gutes Leben im Alter, Begrenzung der Zuwanderung und gelingende Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt, vitales Ehrenamt, lebendige Kultur und gelebte Traditionen. Wir haben wieder eine ganze Reihe namhafter externer Experten eingeladen:

• Prof. Wolfgang Ischinger, Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz
• Jutta Cordt, Präsidentin des BAMF
• Harald Krüger, Vorstandsvorsitzender der BMW AG
• Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen der Bundesagentur für Arbeit
• Joseph Vilsmaier, Regisseur
• Volker Heißmann und Martin Rassau, Kabarettisten („Waltraud und Mariechen“)
• Theo Zellner, Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes
• Martina Rosenberg, Buchautorin
• Stefanie Ermer, BRK-Kinderhaus Bayreuth
• Thomas Karl, Caritasverband Straubing
Der bekannte Meinungsforscher Richard Hilmer von „policy matters“ wird eine neue Umfrage zum zentralen Themenkomplex vorstellen.

Zum Ablauf der diesjährigen Tagung: hier

» Video zur Klausurtagung Banz 2018



 
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