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Freistaat unterstützt Kommunen bei der Corona-Pandemie

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Freistaat unterstützt Kommunen bei der Corona-Pandemie (c) pixabay

Die Kommunen und Einsatzorganisationen im Freistaat haben einen maßgeblichen Anteil an der Bewältigung der Corona-Pandemie. Zur Erstattung der im Rahmen des Katastrophenschutzes angefallenen Kosten stellt die Staatsregierung 400 Mio. Euro aus dem dazu geschaffenen Sonderfonds bereit und verzichtet auf die sonst erforderliche Eigenbeteiligung der Landkreise. Dies bedeutet, dass der Freistaat alle notwendig gewordenen und angemessenen Einsatzkosten des Landkreises Ebersberg erstattet. Im Landkreis sind bis dato 4,5 Mio. Euro angefallen. Außerdem müssen in diesem Jahr zahlreiche Kommunen massive finanzielle Einbußen u.a. bei der Gewerbesteuer verzeichnen. Deshalb springen ihnen Freistaat und Bund nun mit einem pauschalen Ausgleich dieser Mindereinnahmen bei. 

Beide „Entlastungen“ kündigte der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) bereits am Montag im Rahmen der Kreistagssitzung zur Erleichterung des Landrats und aller Bürgermeister an. Nun hat die Staatsregierung sowohl die Erstattung der Einsatzkosten (400 Mio. Euro) als auch die Kriterien zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen der bayerischen Gemeinden beschlossen. Allein für die Gewerbesteuerausfälle stehen insgesamt 2,398 Milliarden Euro zur Verfügung; davon trägt der Freistaat allein 1,346 Milliarden Euro.

„Diese schnelle Entscheidung gibt den Kommunen die notwendige Planungssicherheit, damit sie weiter ihre Aufgaben erfüllen und gerade jetzt auch investieren können“, kommentiert Huber, der sich auch kommunalpolitisch im Grafinger Stadtrat engagiert, die Entscheidung und Bekanntgabe der Kriterien.  

Maßstab für die Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen ist die Differenz zwischen dem Durchschnitt der Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen 2017 bis 2019 und den für 2020 erwarteten Gewerbesteuereinnahmen. Die Auszahlung ist aufgrund der Erfassung des letzten Gewerbesteuer-Vorauszahlungstermins (15.11.20) für Dezember 2020 geplant. Davon profitieren viele Kommunen im Landkreis Ebersberg, die in den letzten Jahren besonders hohe Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen konnten. Die Höhe der pauschalen Zuweisung für die einzelne Gemeinde hängt von der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde, aber auch aller anderen bayerischen Gemeinden ab, da der Ausgleich auf die gesetzlich vorgesehenen insgesamt 2,398 Milliarden Euro begrenzt ist. Die Zuweisungen werden durch eine Vollzugsrichtline umgesetzt, die in Zusammenarbeit zwischen dem Finanzministerium, dem Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht wird.

Als weiteren Bestandteil des insgesamt 4 Milliarden Euro schweren Hilfspakets verdoppelt Bayern die ÖPNV-Bundesmittel für Bus und Schiene auf rund 760 Millionen Euro, davon gehen etwa 460 Mio. Euro an die Kommunen; auch dies entlastet den Landkreis Ebersberg. Weiterhin werden die kommunalen Haushalte durch die Erstattung der nicht erhobenen Elternbeiträge für Kinderbetreuung und die Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstützt. Außerdem zieht der Freistaat auch die vierte Rate der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1 Milliarde Euro um zwei Monate vor, so dass im Jahr 2020 insgesamt 3 Milliarden Euro vorzeitig an die Kommunen ausgezahlt werden. „Damit ist ein kontinuierlicher Mittelzufluss und die Liquidität unserer Kommunen im Landkreis Ebersberg gesichert“, so Landtagsabgeordneter Thomas Huber und ergänzt: „Was wir jetzt brauchen, sind handlungs- und leistungsfähige Kommunen, die weiterhin vor Ort investieren können! Zum Glück steht ihnen der Freistaat auch in dieser einzigartigen Krise als verlässlicher Partner an der Seite und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Funktionalität“.

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