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Seniorenmitwirkungsgesetz: CSU stärkt Teilhabe von Senioren

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Seniorenmitwirkungsgesetz: CSU stärkt Teilhabe von Senioren (c) Thomas Huber

Die CSU-Fraktion setzt sich für ein stärkeres Mitspracherecht von älteren Menschen in der Kommunal- und Landespolitik ein und folgt damit auch einem Wunsch der Senioren Union. Hierzu beschloss gestern der Sozialausschuss des Bayer. Landtags auf Initiative des Sozialpolitischen Sprechers der CSU-Landtagsfraktion Thomas Huber, die Staatsregierung zu beauftragen, das im Koalitionsvertrag mit den FW vereinbarte Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen und einen Dialogprozess zu starten. Ziel ist es, dass Senioren ihre Erfahrungen und Ideen besser in die Politik einbringen können. SPD und Grüne stimmten gegen den Antrag.

Huber kritisiert unausgegorenen Gegenentwurf der SPD und spricht sich für Dialogprozess mit den Senioren aus

Kritik an der Ablehnung des Gesetzesentwurfs der SPD in derselben Sitzung weist der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber zurück: „Entgegen dem Vorschlag der SPD wollen wir ein Seniorenmitwirkungsgesetz mit echtem Mehrwert und keine Symbolpolitik“ und erklärt: „Der SPD-Gesetzentwurf ignoriert völlig die gewachsenen, kommunalen Strukturen der Seniorenbeteiligung und setzt auf Zwang statt Freiwilligkeit. In vielen Kommunen bestehen auch ohne gesetzliche Verpflichtung Beteiligungsstrukturen für die Belange älterer Menschen in Form von Seniorenräten, -Beiräten oder -Beauftragen. Die Einrichtung eines aufgeblähten ‚Landesseniorenrates‘ in der von der SPD vorgeschlagenen Form missachtet zudem die LandesSeniorenVertretung Bayern, die seit vielen Jahren gute Arbeit leistet. Wir wollen Doppelstrukturen vermeiden und nicht unnötig in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen.“

Konkret soll es nach den Vorstellungen Hubers eine bayerische Seniorenvertretung mit einer Geschäftsstelle geben. Gemeinden und Landkreise, die bisher keinerlei Beteiligungsformen für Senioren haben, sollen dazu angeregt werden, diese zu schaffen. Zudem sollen die Würde im Alter und damit die Belange der älteren Generation in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich verankert werden.

Thomas Huber begründete dies im Landtag und warb für mehr gesellschaftliche und politische Teilhabemöglichkeiten: „2030 wird ein Drittel der Menschen in Bayern über 60 Jahre alt sein. Ältere Menschen haben ein Recht auf Mitsprache – schließlich wissen sie am besten, was Senioren in unserem Land brauchen. Diese Mitsprachemöglichkeit wollen wir auf Landesebene systematisch verankern. Wichtig ist, dass genau diese Beteiligung schon bei der Erarbeitung des Seniorenmitwirkungsgesetzes selbst beginnt und nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird“. Thomas Huber und die CSU-Fraktion haben grundlegende Ideen für das Gesetz formuliert, mit denen sie die Diskussion für den Beteiligungsprozess anregen wollen. Das gelte ganz besonders für die Themen, wo die Belange von älteren Menschen direkt berührt sind, wie bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum, Gesundheitsprävention und Pflegeangebote. „Wichtig ist uns dabei, dass wir als Freistaat bei den Mitsprachemöglichkeiten der Senioren nicht einfach etwas aufoktroyieren, sondern das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen und die vielfältigen Lösungen vor Ort wertschätzen“, so Huber und ergänzt abschließend: „Würde es die SPD mit einem Seniorenmitwirkungsgesetz wirklich ernst meinen, dann hätte sie unserem Antrag zugestimmt, anstatt einen alten Entwurf von 2017 ohne wirkliche Neuerungen wieder aufzuwärmen. So bleibt leider nur der Eindruck einer „Anti-Alles-Opposition“.
 

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