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MdL Huber und MdB Lenz fordern Umsetzung des Asylpakets II

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MdL Huber und MdB Lenz fordern Umsetzung des Asylpakets II (c) Lenz/Huber
Der Stimmkreisabgeordnete und Kreisvorsitzende Thomas Huber sowie der Bundestagsabgeordnete Dr. Andreas Lenz fordern die rasche Umsetzung des Asylpakets II, welches das Bundeskabinett bereits letzte Woche beschlossen hatte.

Damit wurden auch erneut die Forderungen der CSU durchgesetzt. Schon die im letzten Jahr vollzogenen Änderungen aus dem Asylpaket I gehen zum größten Teil auf Initiativen der CSU zurück, hier wurden unter anderem die Westbalkanländer als sichere Herkunftsländer eingestuft, bis August 2015 kamen von diesen Ländern 40 Prozent der Antragsteller, die Zahlen sind hier auf annähernd Null gesunken. Auch beim Asylpaket II war kontinuierlicher Druck der CSU gegen den erneuten Widerstand der SPD notwendig, um die bereits im November vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Das Paket beinhaltet die Aussetzung des Familiennachzugs für Subsidiärschutzberechtigte, das heißt nachrangig Schutzbedürftige, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention keine Flüchtlinge sind. Die Regelung ist zwei Jahre befristet, man kehrt so zur ursprünglichen Rechtslage zurück. Algerien, Marokko und Tunesien werden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Die CSU fordert schon länger die entsprechende Einstufung dieser nordafrikanischen Staaten. Dadurch könne man künftig auch besser vermeiden, dass Flüchtlinge aus sicheren Staaten erst nach einem langwierigen Asylverfahren zurückgeführt werden können und lange Zeit im Ungewissen bleiben.

„Es ist wichtig, dass diese Klarheit vorliegt, Rückführungen gestalten sich immer schwierig und sind immer auch mit persönlichen Härten verbunden.“, so Huber und Lenz übereinstimmend. Unter dem Aspekt der gelingenden Integration fordern die beiden noch weitere Schritte, wie beispielsweise mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für Flüchtlinge in Ausbildung, damit die Einstellung und der Aufenthalt von Flüchtlingen in Ausbildungsbetrieben erleichtert werden. Gegenüber straffälligen Asylbewerbern fordern die Abgeordneten ein hartes Vorgehen, die gesetzliche Lage sei hier weiter zu verschärfen. Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive müssten rasch zurückgeführt werden, denn sie trügen zu einer Anspannung der knapper werden Situation in den Unterkünften maßgeblich bei.

Weitere Schritte zur Entlastung des Landkreises sind nötig - Landkreis Ebersberg von Wohnungsmangel besonders stark betroffen

Die beiden Politiker unterstützen den Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß in seiner Forderung nach einer raschen Begrenzung der Flüchtlingszahlen und fordern die Überarbeitung des aktuell gültigen Verteilungssystems für Flüchtlinge innerhalb Deutschlands. Der „Königsteiner Schlüssel“ hat sich in vielerlei Hinsicht als Mechanismus bewährt. Zur Verteilung von Flüchtlingen tauge dieser aber nur bedingt, denn es werden lediglich die Bevölkerungszahl und die Steuerquote berücksichtigt, nicht jedoch die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die beiden Politiker sind sich mit Blick auf die bundesweite Entwicklung einig, dass ohne Begrenzung, die Integration erschwert wird und eine menschenwürdige Unterbringung nicht mehr möglich ist. „Landrat Robert Niedergesäß wendet sich nicht zum Spaß an die Landes- und Bundesebene.“, so die Abgeordneten, die festhielten, dass der Landkreis Ebersberg ohnehin unter massiver Wohnraumknappheit leide: „Die Unterbringung der Flüchtlinge in Schulturnhallen ist keine dauerhafte Lösung! Bei so viel Leerstand in anderen Bundesländern sei das nicht verantwortbar. Es gibt eine doppelte Verantwortung gegenüber denen die hier leben und denen, die zu uns kommen.“ Man müsse stets beide Seiten im Blick haben. Aus diesem Grund drängen beide auf weitere Maßnahmen, um die Zahl der Flüchtlinge massiv zu reduzieren, auch damit das gesellschaftliche Miteinander nicht gefährdet wird.

Planungshoheit der Kommunen nicht gefährden

Die Änderungen im Baurecht für die Errichtung von Unterkünften, seien hinsichtlich der Notwendigkeit schnell Wohnraum zu schaffen verständlich, allerdings dürfe dabei nicht die Planungshoheit der Kommune gefährdet werden. Hier bewege man sich im Spannungsverhältnis zwischen der Notwendigkeit Wohnraum zu schaffen und der Notwendigkeit auf städtebauliche und Stadtentwicklungsaspekte Rücksicht zu nehmen. Die beiden Abgeordneten halten auch eine Korrektur der gesetzlichen Änderungen dahingehend für erforderlich, dass auch der Soziale Wohnungsbau Berücksichtigung findet.

Bayern leistet bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen am meisten

Der Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger leisten bei der Aufnahme, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen mehr als jedes andere Bundesland. Allein für die Jahre 2015/2016 stellt die Bayerische Staatsregierung 4,5 Mrd. Euro bereit. Dabei kommen die Maßnahmen hinsichtlich der Wohnbauförderung der gesamten Bevölkerung zu Gute. Ebenso die Stellenmehrungen bei Polizei und Lehrkräften. Klar ist aber auch, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Besonders heben die beiden CSU-Politiker den Integrationspakt Bayern hervor, bei dem zusammen mit Arbeitsagentur und der Bayerischen Wirtschaft 60.000 neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Mit dem breit angelegten Programm könne man schutzbedürftige Asylbewerber mit Bleibeperspektive erfolgreich integrieren.

Europäische Lösung wünschenswert, nationale Lösungen müssen aber Option bleiben!

Die beiden Abgeordneten sehen in der CSU die einzige politische Kraft, die im Rahmen der Flüchtlingskrise Lösungsvorschläge aufzeigt. Natürlich sei eine europäische Lösung anzustreben, aber sollte diese nicht erreicht werden, müssten auch nationale Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden. „Wenn wir in Deutschland einen Zustand erreichen, bei dem wir aus Überforderung keinem mehr richtig helfen können, ist das zutiefst unverantwortlich - das schadet am Ende allen“, so die beiden CSU-Abgeordneten, die sich auch sehr deutlich für den besseren Schutz der EU-Außengrenzen und ein verstärktes Engagement zur Bekämpfung der Fluchtursachen aussprechen.

Kritik an unsäglichen AfD-Äußerungen

Die jüngsten Äußerungen der AfD zum Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge verletzen Prinzipien des Rechtsstaates, insbesondere die Würde des Menschen, die Verhältnismäßigkeit der Mittel und den Respekt des Lebens. Sie zeigen die wahre Gesinnung der AfD-Führung und ihre ganze Verachtung für die Menschen, die vor Krieg und Vertreibung Zuflucht suchen.

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