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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes

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Pressemeldung:

Huber: "Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen zwingend erforderlich!"

"Noch sind wir nicht am Ziel, aber es geht endlich weiter", so Thomas Huber in einer ersten Reaktion auf den Beschluss des Ministerrats, der in seiner letzten Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer beschlossen hat, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung einzubringen. Die Ministerin kommt damit einem Vorschlag von Ebersbergs Bezirksrat Thomas Huber nach, der seit Jahren für ein solches Gesetz kämpft. Inklusion kann nur gelingen, wenn alle Ebenen von Staat und Gesellschaft mithelfen. "Dass die Leistungen der Eingliederungshilfe bisher ausschließlich von den Ländern und Kommunen erbracht werden, ist nicht mehr zeitgemäß und überfordert insbesondere die kommunalen Haushalte, so Huber. Moderne wertorientierte Gesellschaftspolitik geht alle an! Inklusion ist eine nationale Aufgabe, die in Deutschland nicht flächendeckend zu bewältigen sein wird, wenn der Bund sich komplett heraus hält! Wie Ebersbergs Bezirksrat fordert nun auch Bayerns Sozialministerin, dass der Bund die Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe übernimmt und dazu ein Leistungsgesetz mit auf den Weg bringt. Wir müssen Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft holen", so die Ministerin.

Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung liegt in Bayern bei den Bezirken. Die Kosten dafür beliefen sich in 2010 auf 1,86 Milliarden Euro. Mit der Initiative für ein Bundesleistungsgesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausgelöst, ihre Rechte gestärkt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten verbessert werden, erklärt Thomas Huber und führt aus: Dabei sollen die Leistungen zielgenauer und effektiver erbracht werden. Zugleich wird über die Kostenübernahme durch den Bund der gesamtgesellschaftliche Bezug der Aufgabe betont und eine Entlastung der kommunalen Haushalte bewirkt. Die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil von Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, können nicht allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden. Allein in Bayern stieg die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfeleistungen zwischen 1995 und 2010 um rund 68 Prozent von knapp 57.000 auf 96.450 Empfänger.

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