„Die in dieser Woche von der CSU-Landtagsfraktion beschlossene deutliche Erhöhung der Kindertagesstättenförderung um 63 Millionen Euro pro Jahr ist auch eine gute Nachricht für die Kindertagesstätten im Landkreis Ebersberg“, gab der Landtagsabgeordnete Thomas Huber bekannt: „Denn durch die auch auf meine Initiative hin beschlossene Anhebung des sogenannten Basiswerts geben wir den Kindertagesstätten neue Spielräume, mit deren Hilfe sie die Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher spürbar verbessern können.“ 

Sollten die Kommunen wie üblich ihren Förderanteil in gleicher Höhe anheben, stünde sogar ein weiterer stattlicher Mehrbetrag zur Verfügung, sagte der Abgeordnete, der Mitglied des für die Kindertagesstätten zuständigen Sozialausschusses des Bayerischen Landtags ist: „Die gegenwärtig nicht selten schwierigen Rahmenbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher, beispielsweise durch Befristungen oder Teilzeitbeschäftigungen, wirken sich letzten Endes natürlich häufig zulasten der Kinder aus. Und genau da steuern wir nun entgegen, indem wir für mehr Verlässlichkeit und Stabilität bei der Finanzierung sorgen. Dadurch können die Kindertageseinrichtungen qualitative Impulse setzen und die Betreuung und damit das Wohl unserer Kinder noch stärker in den Mittelpunkt rücken.“

Thomas Huber betonte, dass die CSU-Fraktion damit der Qualitätsverbesserung zunächst Vorrang vor einer weiteren Ausweitung der Beitragsentlastung im Kindergartenbereich eingeräumt habe: „Wir haben so gehandelt, weil wir der Auffassung sind, dass eine Beitragsentlastung auch im zweiten Kindergartenjahr zwar wünschenswert ist, nachdem wir jedoch vor kurzem erst das letzte Kindergartenjahr weitgehend beitragsfrei gestellt haben, hat jetzt zuerst einmal die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen Priorität“. Um zu erreichen, dass die erhöhte Förderung auch tatsächlich für qualitative Verbesserungen eingesetzt werde, will die CSU-Landtagsfraktion zusammen mit den Kommunen dafür sorgen, dass die Mittel nachweisbar dem Wohle der in den Kindertagesstätten betreuten kleinen Mädchen und Buben zu Gute kommen. 

 

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Abkehr von Fehlzeitenregelung beschlossen - „Starkes Signal an Kindertageseinrichtungen auch im Landkreis Ebersberg“

„Die Abkehr von der derzeit gültigen Fehlzeitregelung ist ein wichtiges und starkes Signal an die bayerischen Kindertageseinrichtungen. Denn höchste Qualität können wir nur gewährleisten, wenn wir unnötige Bürokratie konsequent vermeiden. Die sogenannte Fünf-Tage-Regelung war zwar gut gemeint, um die Qualität zum Wohl der Kinder zu sichern, aber in der Praxis offensichtlich nicht der geeignete Weg“, so der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber. Das ist auch eine gute Nachricht für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Ebersberg.

Anlass der Feststellung war der gestern von der CSU-Fraktion initiierte interfraktionelle Be-schluss zur Fehlzeitenregelung in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Der Abgeordnete, der auch Mitglied des Sozialausschusses im Landtag ist, erläuterte das weitere Verfahren: „Nun ist es Aufgabe der vom Sozialministerium einberufenen Kommission, an der übrigens sämtliche betroffenen Akteure beteiligt sind, eine vernünftige Lösung anstelle der bisherigen Fehlzeitenregelung zu finden. Denn nach der bisherigen Regelung konnten Förderkürzungen nur mit hohem bürokratischem Aufwand von den Einrichtungen abgewendet werden. Jetzt wird es vor allem darauf ankommen, alternative Vorschläge zu erarbeiten, die zum einen eine ausreichende Personalausstattung sicherstellen und zum anderen den mit der Qualitätssicherung verbundenen Verwaltungsaufwand minimieren.“

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„Ich freue mich sehr, dass der Freistaat bei der Kinderbetreuung seiner Bediensteten mit gutem Vorbild vorangeht“, so Thomas Huber zu einem jetzt einstimmig gefassten Beschluss des Ausschusses für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes. Huber brachte dort den Antrag seiner Fraktion ein der zum Inhalt hat, die einzelnen Ressorts der Staatsregierung aufzufordern, für ihre Bediensteten in Dienststellen mit erhöhtem und nicht anderweitig gedecktem Bedarf in geeigneter Form Kinderbetreuungsplätze vor Ort zu organisieren. Die Bereitstellung soll im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel geschehen. Dabei betont Thomas Huber: „Der Freistaat Bayern hat als Arbeitgeber hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Vorbildfunktion einzunehmen, zumal der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unterschiedlichen Alters weiterhin groß ist. Darauf hat auch unser Ministerpräsident bei seiner Regierungserklärung am 12.11.13 hingewiesen.

Das bayerische Ziel heißt: Nicht die Familie muss sich der Arbeitswelt anpassen, sondern umgekehrt. Wenn wir den angedachten Familienpakt Bayern ernst nehmen, müssen auch wir als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unseren Beitrag dazu leisten. Gerade auch und insbesondere unter dem Einfluss der demografischen Entwicklung müssen wir verstärkt darauf achten, dass junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gezwungen sind, ihren Kinderwunsch zurückzustellen, weil dieser möglicherweise nicht mit dem Dienstplan vereinbar ist." Mit unserem Antrag haben wir jetzt die Weichen für eine weitere Verbesserung gestellt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Antrag schon in Kürze auch vom Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen wird“.

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