Informationen zum Leitfaden für Vereinsfeiern

  • Dienstag, 15 Mai 2018 17:41
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Informationen zum Leitfaden für Vereinsfeiern (c) B. Molzberger

Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unseres sozialen Zusammenlebens. Ohne die ehrenamtlich Tätigen in Vereinen, Verbänden und Organisationen wären viele wichtige gesellschaftliche Einrichtungen im Landkreis Ebersberg wie Sportvereine, Notfallhilfe oder Brauchtumspflege nicht möglich. Wichtig für diesen Zusammenhalt sind u.a. auch die zahlreichen Vereinsfeiern. Den Vereinen muss die Arbeit so leicht wie möglich gemacht werden. „Deshalb habe ich die Anregungen aus zahlreichen Gesprächen mit Vereinsmitgliedern aus unserem Landkreis direkt an die Staatskanzlei und den Beauftragten der Staatsregierung für Bürokratieabbau weitergeleitet. Ich danke den Verantwortlichen dafür, dass sie diese Anregungen aufgenommen, zeitnah umgesetzt und in den neuen Leitfaden für Vereinsfeste integriert haben.“, so der Ebersberger Landtagsabgeordnete Thomas Huber.

Mit dem Leitfaden unterstützt die Bayerische Staatsregierung ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Planung von Festen. Aktive Helfer können einfach nachlesen, wie sie beim Planen und Durchführen einer Feier auch rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hierfür listet der Leitfaden übersichtlich auf, was bei Vereins- und Brauchtumsfeiern von A wie Alkohol bis Z wie Zelten zu beachten ist. Praktische Beispiele: Muss ich beim Verkauf von Salat beim Maifest auf Allergenkennzeichnung achten? Kann ich mit Schildern an der Straße für mein Fest werben? Hafte ich, wenn etwas passiert?

Die Bayerische Staatsregierung hat im Mai 2017 die erste Version des Leitfadens für Vereinsfeiern vorgestellt. Über 45.000 Druckexemplare und über 17.000 Downloads zeigen: Für viele Vereine und ehrenamtlich Tätige ist der Leitfaden ein nützlicher Helfer. In der aktualisierten Ausgabe des Leitfadens finden sich zum Beispiel neue Kapitel zu den Themen Maibaumtransport, Lärmschutz und GEMA-Gebühren, weitere Bereiche wurden überarbeitet.

Die digitale Version des neuen Leitfadens:
http://www.bayern.de/wp-content//uploads/2017/05/stk_ehrenamtsleitfaden2018_bf.pdf

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