Stigmatisierung psychisch Kranker muss verhindert werden!

  • Donnerstag, 26 April 2018 10:26
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Stigmatisierung psychisch Kranker muss verhindert werden! Bild: (c) sterntaler62_pixelio.de

Die Bayerische Staatsregierung hat bei ihrer letzten Kabinettssitzung Nachbesserungen beim Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) verkündet. Dabei wurden auch Forderungen der Experten berücksichtigt, die Thomas Huber vor rund einer Woche im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe „Forum Sozialer Landkreis Ebersberg“ zu einem Runden Tisch eingeladen hatte. „Ich bin erleichtert, dass unter anderem die Unterbringungsdatei ersatzlos gestrichen wird. Für die Betroffenen hätte dies nach meinem Dafürhalten einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff bedeutet und zu deren Stigmatisierung geführt“, so Huber. Da er sich als Mitglied des Sozialausschusses seit längerem mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigt, hatte er Georg Knufmann, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Prof. Peter Zwanzger (Leiter des kbo-Inn-Salzach-Klinikums), Andreas Bohnert (Caritas-Kreisgeschäftsführer), Dr. Hermann Büchner und Carolin Sinemus vom Landratsamt Ebersberg sowie Bärbel Baumann vom Betreuungsverein „Die Brücke“ zum Fachgespräch eingeladen. Als Experte stand Dr. Michael Hübsch als zuständiger Referatsleiter aus dem Bayerischen Sozialministerium zur Verfügung.

Forum Sozialer Landkreis Ebersberg ist wichtige Gesprächsplattform

Es hat sich erneut gezeigt, dass das von Thomas Huber initiierte ‚Forum Sozialer Landkreis Ebersberg‘ eine wichtige Plattform ist, um Gesetzesvorhaben mit Beteiligten bereits im Vorfeld zu diskutieren und Änderungsbedarfe frühzeitig zu identifizieren. „Ich möchte Gesetzgebungsprozesse aktiv begleiten und die kritische Auseinandersetzung mit den Akteuren von vor Ort suchen. Dazu ist es mir ein großes Anliegen, die Beteiligten aus der Region über den jeweils aktuellen Stand eines Gesetzentwurfs aufzuklären und deren Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess miteinzubeziehen“, erklärte Huber.

Bei dem BayPsychKHG geht es um die zwangsweise Unterbringung von Menschen mit psychischer Erkrankung – im Volksmund auch Zwangseinweisung genannt. Kritik am neuen Gesetzesvorhaben wurde auch deshalb laut, da den Befugnissen seitens der Behörden viel mehr Raum eingeräumt wurde, als den Bedürfnissen der Patienten. Dr. Hübsch aus dem Sozialministerium begründete diese ‚Unwucht‘ mit der Tatsache, dass es sich bei Unterbringungen um schwerwiegende Grundrechtseingriffe handele und deshalb präzise ausformulierte Regelungen für die jeweiligen Befugnisse der Behörden nötig seien. Dies diene letztendlich der Rechtssicherheit und somit dem Schutz der untergebrachten Personen. „Die Hilfe für die Kranken muss im Vordergrund stehen. Eine Unterbringung muss zudem immer die letzte Option bleiben, nachdem alle verfügbaren Hilfsangebote ausgeschöpft wurden“, fordert Huber und verwies bei dieser Gelegenheit auf die wichtige Aufgabe des Ebersberger Krisendienstes Psychiatrie.

Aufgrund seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirats im kbo-Klinikum Taufkirchen und als Mitglied des zuständigen Sozialausschusses im Landtag hat sich Thomas Huber bereits vor einiger Zeit aktiv in das Verfahren eingebracht. Über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung wird in Bayern seit über 20 Jahren diskutiert. Auch aufgrund der Anforderungen an die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutzgrundverordnung sowie der Erfahrungen der vor wenigen Jahren geschaffenen Maßregelvollzugsbeiräte in den Kliniken kam im Jahr 2014 neue Dynamik in den Prozess.
Der Gesetzentwurf wird neben der Streichung der Unterbringungsdatei noch an weiteren Punkten überarbeitet: Die doppelte Aktenführung wird wegfallen, die Gleichrangigkeit von Heilung und Gefahrenabwehr soll hergestellt werden und es wird darauf verzichtet, die Besuchskommissionen durch Unterbringungsbeiräte zu ersetzen. „Ich danke der Staatsregierung, dass sie die Anregungen und Bedenken von Betroffenen und Beteiligten ernst genommen hat und den Gesetzentwurf auch um die Punkte nachgebessert hat, die beim Runden Tisch in Ebersberg von den Experten angesprochen wurden“, so das Fazit von Thomas Huber.

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