Neues Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

  • Montag, 24 Juli 2017 16:29
|  
(2 Stimmen)
Neues Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung (c) Helene Souza - pixelio.de

Der Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten Ziele der Bayerischen Staatsregierung – natürlich auch, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern. Daher freue ich mich sehr, dass die Staatsregierung auf Bundesebene eine Weiterentwicklung der Kinderbetreuungsfinanzierung erreicht hat.

Beim Ausbau von Betreuungsplätzen hat der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die dafür zuständigen Kommunen durch kontinuierlich steigende freiwillige Leistungen finanziell unterstützt. Ich begrüße das sehr, denn gerade bei uns im stark wachsenden Landkreis Ebersberg ist diese finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung.

Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stellt der Bund Bayern Mittel in Höhe von 178 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Betreuungsplätze zu schaffen.

- Der Freistaat Bayern wird die Mittel den Kommunen - wie bei den vorangegangenen
  Investitionsprogrammen - in voller Höhe den Kommunen zur Verfügung stellen.
- Zusätzlich wird Bayern die regulären FAG-Mittel zur Verfügung stellen.


Mit den Bundesmitteln kann eine wesentliche Verstärkung der Förderung im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 35 % der zuweisungsfähigen Ausgaben erreicht werden. Eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft wird also mit insgesamt 85 Prozent gefördert.

Die Förderformel lautet:
reguläre FAG-Förderung + 35 % Förderung aus dem SIP des Bundes

 

Sehr erfreulich ist, dass mit dem 4. SIP erstmalig auch Plätze für Kinder über 3 Jahren gefördert werden, da es Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt unterstützt.

Neben Neubauten sind auch Erhaltungsmaßnahmen (General- und Teil-sanierung) sowie auch Ersatzbauten förderfähig, wenn andernfalls bestehende Plätze in absehbarer Zeit wegfallen würden. Förderfähig ist auch die Großtagespflege (Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen).

Für die Antragsstellung gilt:

- Die Fördermöglichkeiten treten rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.
- Die Förderanträge müssen bis spätestens zum 31. August 2019 bei der Regierung
  von Oberbayern eingereicht werden.
- Die Investitionen müssen bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
- Die Fördermittel können bis zum 31. Oktober 2022 abgerufen werden.
- Alle bisher von den Gemeinden angekündigten Vorhaben zur Schaffung neuer Plätze
  mit einem Fördervolumen von mindestens 100.000 Euro profitieren von der Sonderförderung.

Gelesen 4836 mal

Landtags fraktion

Bürger sprechstunden

15Mai
Mo Mai 15, 2023 @09:00 Uhr
Bürgersprechstunde
07Aug
Mo Aug 07, 2023 @14:30 Uhr
Bürgersprechstunde
16Sep
Sa Sep 16, 2023 @08:00 Uhr
Sprechstunde an den CSU-Infoständen

Herz kammer

Face book

Foto galerie

(C) 2018 Thomas Huber   |   Impressum   |   Datenschutz