Neues Gesetz zur Flexibilisierung der Jugendarbeitsfreistellung

  • Dienstag, 21 März 2017 10:58
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Neues Gesetz zur Flexibilisierung der Jugendarbeitsfreistellung © Luis Louro

Der Landtag hat in seiner letzten Plenarsitzung einen Antrag der CSU-Fraktion auf ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz beschlossen. Dadurch können Arbeitnehmer jetzt leichter und flexibler für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden, was ihre Arbeit vor Ort mit den Jugendlichen unterstützt. Der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber betrachtet diese erneute Stärkung des Ehrenamts insbesondere vor dem Hintergrund von Radikalisierungstendenzen als besonders wertvoll: „Jugendarbeit zu unterstützen ist der beste Weg, um der Radikalisierung unter jungen Menschen und einer Schwächung der Zivilgesellschaft frühzeitig entgegenzutreten. Außerdem fördern wir durch eine Stärkung der Jugendarbeit auch den Zusammenhalt bei uns im Landkreis.“
 
Künftig sollen zum Beispiel auch stundenweise Freistellungen möglich sein, was Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkomme. Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Mit der Flexibilisierung der Freistellungsmöglichkeiten reagiert die CSU-Fraktion auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. „Unser Vorschlag schafft mehr Flexibilität für die Ehrenamtlichen. Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter in ihren Unternehmen zu haben. Sie profitieren mittel- und langfristig von den wichtigen Soft-Skills, die bei ehrenamtlichen Tätigkeiten trainiert werden“, bekräftigte Huber.
 
Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt. Huber weiter: „Aber auch die Perspektive der Wirtschaft haben wir sehr ernst genommen. Wir haben eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen.“
 
Jugendarbeit sei Huber zufolge in jedem Fall ein Gewinn für die Gesellschaft. Sie biete jungen Menschen die Chancen, durch eigenes ehrenamtliches Engagement zu aktiven und pflichtbewussten Bürgern heranzureifen. Die jetzigen Verbesserungen kämen aber nicht nur Jugendlichen zugute, sondern auch älteren Erwachsenen, die in der Jugendarbeit aktiv sind. Die Jugendverbände könnten mit dieser ehrenamtlichen Leistung einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, der vom Staat allenfalls mit enormen Mitteln geleistet werden könnte. „Aber selbst mit viel Geld kann der Staat nicht die gleiche Qualität ersetzen, die als gesellschaftlicher Kit durch ehrenamtliche Arbeit entsteht“, zeigte sich der Abgeordnete Huber überzeugt. Durch die ehrenamtliche Arbeit entstünden wertvolle Bindekräfte in einer Zivilgesellschaft.


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