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Gerichtsurteil: Das Kreuz gehört zu Bayern

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Gerichtsurteil: Das Kreuz gehört zu Bayern
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen die bayerische Anordnung, dass in öffentlichen Gebäuden Kreuze hängen sollen, zurückgewiesen. Als kirchenpolitischer Sprecher der CSU Landtagsfraktion begrüßt Thomas Huber dieses Urteil außerordentlich. Kreuze gehören zu Bayern. Sie sind ein elementarer Bestandteil unserer christlich-abendländischen Kultur. Wir dürfen uns dieses wichtige Symbol der Versöhnung und Zuversicht nicht verbieten lassen. 
 
Es ist doch paradox, dass zwar alle #Weihnachten feiern, aber insbesondere aus der linken Ecke sofort Kritik kommt, wenn irgendwo ein Kreuz hängen soll? 
Wir machen den bedenklichen Trend, dass allerorts christliche Symbolik und Bräuche zurückgedrängt werden, nicht mit und stehen zu unserem #Kulturerbe. Wir dürfen und müssen zeigen, was uns ausmacht und geben auch damit Orientierung in herausfordernden Zeiten! 
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